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Informatik Sekundarstufe II

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Diese Seite wurde aktualisiert am 22.11.2021

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Urheberrecht

 

Es kommt häufig die Situation vor, dass man für ein Dokument ein Bild benutzen möchte, aber man ist unsicher, ob man es überhaupt darf. Das folgende Bild findet man mit der Bildunterschrift im Internet. Darf ich es auf meiner Homepage veröffentlichen?

 

Beispielfoto von Robin Müller unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 de

 

Bevor die Frage beanwortet wird, werden hier einige Grundsätze zum Urheberrecht dargestellt.

 

Urheberrecht

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein Schutzrecht, das das geistige Eigentum des Urhebers an seiner Schöpfung schützt. Der Schutz ist unabhängig von einer Veröffentlichung und erfordert keine Eintragung in ein Register. Dieses Recht steht allein dem Urheber zu, eine Abtretung ist nicht möglich. Das recht geht nach dem Tod auf die Erben über, die bis zu siebzig Jahre lang einen Anspruch geltend machen können. Das Urheberrecht steht zwar nur dem Urheber zu, dieser kann aber anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Das Recht schützt die Interessen des Urhebers, aber es ist kein automatischer Schutz. Die Interessen müssen durch den Urheber wahrgenommen werden.

 

Werke

Welche Werke werden durch das Urheberrecht geschützt?

Urheberrechte schützen Werke des Urhebers. Ein Werk ist die Idee des Urhebers, die sich in einer sinnlich wahrnehmbaren Form befinden. Ein Werk darf keine zufällige oder durch die Natur gegebene Anordnung sein. Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören zum Beispiel: Schriftwerke, Computerprogramme, Multimediaprodukte, Bilder und Filme, Benutzungsoberflächen von Computerprogrammen, Zeichnungen, Pläne Tabellen.

 

Urheber

Wer ist ein Urheber?

Ein Urheber ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Zum Beispiel ist eine Schülerin, die ein Foto im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Schule aufnimmt, die Urheberin, und nicht etwa die Schule. Die Fotografin kann der Schule natürlich Nutzungsrechte einräumen.

 

Verletzung des Urheberrechts

Wann liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor.

Ein Urheber hat eine Reihe von Rechten an seinem Werk. Übt ein anderer ohne Zustimmung dieses Recht aus, liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor.

Wichtig ist hier das Vervielfältigungsrecht. Das Betrachten eines Werks ist zum Beispiel erlaubt, das Fotografieren Bedarf er Zustimmung des Urhebers.

Das Verbreitungsrecht sichert dem Urheber das alleinige Recht zu entscheiden, wie und wann sein Werk oder deren Vervielfältigungen an die Öffentlichkeit gelangen soll.

Wenn ein Werk veröffentlicht ist und wird das Urheberrecht verletzt, kann der Urhebern durch eine Abmahnung der Verletzenden auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt der Verletzende dagegen, so kann eine vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werden.

 

Verwendung geschützter Werke

Gibt es Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden?

Die sicherste Methode ist, sich ein Nutzungsrecht vom Urheber einräumen zu lassen. Dazu schließt man mit dem Urheber einen Vertrag, in dem der Urheber die Art und den Umfang der Nutzung erlaubt.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, die die Verwendung des Werkes ohne eingeräumtes Nutzungsrecht zu ermöglichen. Die wichtigsten Möglichkeiten sind das Zitatrecht und die Privatkopie.

Zitatrecht

Wir ein Zitat zum Beispiel zur wissenschaftlichen Erläuterung des Inhalts genutzt, so ist das Zitieren erlaubt.

Ein Zitieren ist nur dann zulässig, wenn eine Quellenangabe beigefügt ist.

Privatkopie

Zu privaten Zwecken ist es erlaubt, Kopien eines Werks anzufertigen. Die berufliche oder gewerbliche Nutzung, die öffentliche Verbreitung sind nicht erlaubt.

 

Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

Creative-Commons-Lizenzen

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation die verschieden Standard-Lizenzverträge veröffentlich, mit denen ein Urheber der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. 

Bei der Suche nach einer passenden Lizenz könnte man folgende Entscheidungsfragen stellen :

  • Soll die Nennung des Urhebers vorgeschrieben werden?
  • Ist kommerzielle Nutzung erlaubt?
  • Sind Veränderungen erlaubt?
  • Wenn ja: Nur bei der Verwendung derselben Lizenz? 

 

Die sechs Lizenzen (plus CC Zero)

 

Zum Startbild

Die Lizenz CC BY SA erlaubt es, das Bild zu verwenden, wenn der Urheber genannt wird.

 

Wie kann man die Lizenzbedingungen für eigene Dokumente festlegen?

Auf der Website https://creativecommons.org/choose/#metadata kann man eine Lizenz mit den gewünschten Eigenschaften erteilen.

Creative Commons Lizenzvertrag
Bluetenmeer von Eckhard Loebbert ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

 

Quiz: Kennzeichnen Sie wahre Aussagen!

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum.

Das Urheberrecht endet mit dem Tod des Urhebers.

Der Urheber kann das Urheberrecht verkaufen.

Kopien zur privaten Nutzung von geschützten Dokumenten sind erlaubt.

Computerprogramme können nicht durch das Urheberrecht geschützt werden.

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